Allgemeine Verkaufsbedingungen der ELEKTRON Austria GmbH

1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für jede unserer Lieferungen und Leistungen, soweit nicht abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Allgemeine Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich und schriftlich als Vertragsbestandteil anerkannt. Bei vorbehaltlosen Bestellungen gilt diese AVB als anerkannt. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige AVB, die jederzeit unter elektron-austria.at zum Download bereitsteht.

2 Angebote

Soweit nicht anders erwähnt, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich. Alle im Angebotsstadium durch uns übergebenen Unterlagen, Pläne oder Ähnliches bleiben in unserem Eigentum und müssen bei Nicht-Erteilung eines Auftrages binnen Wochenfrist an uns zurückgesandt werden.

3 Vertragsabschluss / Leistungsinhalt

Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Bestellung mittels Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt wurde. Unsere Lieferverpflichtung umfasst die schriftlich bestätigten Lieferungen und Leistungen.

4 Lieferbedingungen

Die Lieferungen erfolgen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, gemäss INCOTERMS® aktuelle Fassung. Erteilt der Kunde verspätet Abholaufträge bzw. Versandanweisungen, so werden diesem die Waren in Rechnung gestellt und kostenpflichtig auf seine Gefahr bei uns gelagert. Teillieferungen, insbesondere auch aus Rahmenverträgen, werden wie selbständige Geschäfte abgewickelt und dem Kunden in Rechnung gestellt.

5 Lieferfristen

Werden Lieferfristen vereinbart, so sind diese in der schriftlichen Auftragsbestätigung ersichtlich. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn dem Kunden schriftlich und termingerecht die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.

Bei Eintreten von Ereignissen durch höhere Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Hindernissen verlängert sich die Lieferfrist um mindestens die Zeit der Ereignisdauer. Tritt bei Vorauszahlungsgeschäften der Kunde mit der Vorauszahlung in Verzug, so verschiebt sich ein allfällig vereinbarter Liefertermin um mindestens dieselbe Zeit. Verlängerungen der Lieferfristen, soweit gesetzlich zulässig, berechtigen den Kunden nicht, Lieferungen zurückzuweisen oder vom Vertrag zurückzutreten. Sofern nicht anders vereinbart, werden Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Terminen ausgeschlossen.

6 Preise

Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich ohne gesetzliche Umsatzsteuer. Für Kleinbestellungen berechnen wir dem Abwicklungsaufwand angepasste Kleinmengenzuschläge.

7 Zahlungsbedingungen

Wenn nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen in der vereinbarten Währung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Skontoabzug zu begleichen. Verrechnungen von Gegenansprüchen irgendwelcher Art sind nicht zulässig.

8 Zahlungsverzug

Der Kunde tritt, soweit nicht anders vereinbart, nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne weitere Mahnung automatisch in Verzug und es werden Verzugszinsen in der Höhe von 8% p.a. geschuldet. Weiter sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, vom Vertrag zurückzutreten und bereits gelieferte Ware zurückzufordern.

8 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Recht des Eigentums an der Ware bzw. Lieferung bis zur vollständigen Zahlung vor; weiter sind wir berechtigt, den Eigentumsvorbehalt ohne weitere Mitwirkung des Kunden im zuständigen Register eintragen zu lassen.

10 Prüfen und Abnahme der Ware / Mängelrüge

Der Kunde hat unverzüglich nach Erhalt die Beschaffenheit und Menge der gelieferten Ware zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind uns binnen acht Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich und detailliert zu melden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung, innerhalb der Gewährleistungsfrist, anzuzeigen. Bei verspäteter Meldung gelten die Lieferungen als genehmigt und es entfällt jedwelche Gewährleistung.

Nach Erhalt der Mängelanzeige behalten wir uns das Recht vor, den Mangel nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Bei erforderlicher Nachbesserung am Bestimmungsort übernehmen wir nur diejenigen Kosten, die uns bei der Durchführung dieser Arbeit in unserem Werk entstanden wären, Kosten für De- oder Wiedermontage oder desgleichen werden von uns nicht übernommen. Lassen wir eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist schuldhaft verstreichen, ohne den Mangel zu beheben, so kann der Kunde Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mängelrügen oder Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen.

11 Sachgewährleistung

Wir gewährleisten unseren Kunden gegenüber ausschließlich schriftlich bestätigte Produkteeigenschaften und Spezifikationen. Die Gewährleistungsfrist, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, beläuft sich auf 12 Monate ab Lieferdatum. Werden unter Gewährleistung stehende Lieferungen vom Kunden oder einem Dritten repariert oder verändert, erlischt die Gewährleistungspflicht. Von der Gewährleistung ausgeschlossen ist ebenfalls alles, was auf natürliche Abnützung, mangelhafte Wartung, unsachgemäßem Einsatz, Überbeanspruchung und zerstörende Einwirkung Dritter und dgl. zurückzuführen ist.

12 Haftung bei Lieferung

Wir haften, soweit gesetzlich zulässig, nur für unmittelbare Personen- und Sachschäden des Kunden, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann; weitergehende Haftung wie z.B. für Vermögensschäden, Produktionsausfall, entgangenen Gewinn usw. ist ausgeschlossen.

13 Haftung bei Dienstleistungen

Bei Dienstleistungen sichern wir unseren Kunden eine sorgfältige Ausführung zu. Die Haftung für unsere Leistungen beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

14 Annullierung / Rücktritt

Die Annullierung von Bestellungen oder Aufträgen durch den Kunden setzt das schriftliche Einverständnis sowie die Übernahme sämtlicher bis dahin angefallenen Kosten voraus. Beanstandungen einer Teillieferung berechtigen nicht zum Rücktritt.

Soweit gesetzlich zulässig, sind wir nach Abschluss des Vertrages zum Rücktritt berechtigt, wenn uns die Leistung unmöglich wird oder infolge Änderungen nicht mehr zumutbar ist, ohne dass dabei ein Entschädigungs- oder Schadenersatzrecht zu unseren Lasten entsteht.

15 Rücksendungen / RMA

Rücksendungen werden nur nach vorgängiger Absprache mit dem Verkaufsinnendienst und mit beigelegtem Waren-Retourenschein angenommen. Bei Reklamationsrücksendungen (RMA) setzt sich der Kunde mit dem Verkaufsinnendienst in Verbindung und sendet die Ware mit dem in der Folge zugestellten Waren-Retourenschein zurück.

16 Mustersendungen

Werden Artikel zur Bemusterung dem Kunden zur Verfügung gestellt, so müssen diese soweit nicht anders vereinbart binnen eines Monats originalverpackt mit beigelegtem Waren-Retourenschein an uns zurückgesandt werden. Innerhalb dieser Zeit nicht retournierte, beschädigte oder veränderte Artikel werden in Rechnung gestellt.

17 Urheberrecht / Markenrecht

Wir behalten uns das Urheberrecht, das geistige Eigentum sowie alle damit verbundenen Rechte an allen Unterlagen und Softwareprogrammen von ELEKTRON Austria GmbH vor. Die Rechte an allen eigenen Marken und Logos, Bildmaterial und Texten in Zusammenhang mit den Produkten von uns unterliegen ausschliesslich der ELEKTRON Austria GmbH.

18 Lizenzen

Wenn nicht anders vereinbart, gelten beim Verkauf von Software unsere allgemeinen Lizenz- bzw. Nutzungsbedingungen.

19 Geltendes Recht

Alle Verträge, Angebote und diese Bedingungen unterliegen ohne Berücksichtigung kollisionsrechtlicher Bestimmungen dem Recht der Republik Österreich Klagen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag, einem Angebot oder diesen Bedingungen ergeben und die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Mitteilung einer der Parteien über das Bestehen eines Konflikts einvernehmlich beigelegt werde könne, werden ausschließlich vor den Gerichten in Wien, Österreich eingereicht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf kommt nicht zur Anwendung.

20 Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt das am Sitz der ELEKTRON Austria GmbH zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen.

21 Schlussbestimmung

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AVB im übrigen nicht berührt. Die Parteien sind angehalten, eine ungültige oder nichtige Bestimmung durch eine zu ersetzen, welche der anwendbaren Rechtsordnung entspricht und die der zur ersetzenden Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

Gültig ab April 2020